Die Gemeinde konnte ihre Änderungswünsche zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar (Erweiterung des Gewerbegebiets Nord einschließlich der Ortsumfahrung zusammen mit der Erschließung des Baugebiets „Am hohen Mühlweg“, Bebauungsplan „Kohlhof“ und Bebauung „Rehhütte“) zunächst nicht durchsetzen. Der Gemeinderat hat deshalb einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „Kohlhof“ mit einer erweiterten Begründung in der 2. Offenlage zum Regionalplan erneut vorzubringen. Die weiteren Änderungswünsche sollen über einen „Bedarfsnachweis“, ein „Zielabweichungsverfahren“ oder in der nächsten Runde für die Änderung des einheitlichen Regionalplans eingebracht werden.