(Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/wahlsystem.html)
Das Wahlsystem
In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von Ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Der Brexit hat nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2018 hierauf keine Auswirkungen.
Wie viele Stimmen hat jeder?
Im Gegensatz zur Kommunalwahl, hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
(Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Satz 3 EuWG)
Können einzelne Kandidatinnen oder Kanditaten gewählt werden?
Nein, die Listen der Parteien bzw. sonstiger politischer Vereinigungen sind sog. geschlossene Listen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber wurde von den Parteien durch Wahl festgelegt und kann nicht verändert werden.
Weitere Informationen finden sie auf der Website des Bundeswahlleiters.
25.04.2024, 19:00 Uhr Stammtisch der SPD
29.04.2024, 19:30 Uhr Gespräch mit Christian Schreider, MdB
10.05.2024, 14:00 Uhr Strick- und Häkeltreff